Was ist die Jugendpflege?
Die Jugendpflege in der Samtgemeinde Fürstenau nimmt die Aufgaben der kommunalen Jugendpflege wahr und stellt Förderung der Jugendarbeit nach den §§ 1, 2 und vor allem den §§ 11 bis 14 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) sicher.
Aufgaben der Jugendpflege:
- Programmgestaltung und Leitung der offenen Kinder- und Jugendtreffs in Fürstenau und Berge
- Raum für selbstverantwortliche und aktive Freizeitgestaltung, Mitbestimmung, informelle Bildung in Verbindung mit abwechslungsreicher Projektarbeit
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder- und Jugendlichen; Förderung von Gleichberechtigung
- Offene Anlaufstelle für Jugendliche in Krisensituationen
- Beratung und Begleitung von Jugendlichen
- Organisation örtlicher/überörtlicher Kinder- und Jugendveranstaltungen
- Hilfe bei Bewerbungen
- Vertretung der Interessen der Kinder- und Jugendlichen gegenüber politischen Gruppierungen in der Kommunalpolitik, der Verwaltung und anderer Institutionen und Einrichtungen
- Unterstützung und Begleitung des Jugendparlaments der Samtgemeinde Fürstenau
- Jugendgruppenleiterschulungen
- Zusammenarbeit mit Vereinen, Gruppierungen und Jugendhilfeträgern